Personensicherung mit Schutznetzen: Personenschutznetze für jede Baustelle
Bei Arbeiten in großer Höhe sind Schutznetze unverzichtbare Sicherheitsmaßnahmen, um Personen vor Abstürzen zu schützen. Sie bieten Schutz sowohl für Arbeiter als auch für Dritte und verhindern gleichzeitig Schäden durch herabfallendes Material. Dabei wird zwischen zwei Hauptarten von Schutznetzen unterschieden: Auffangnetzen (horizontal) und Seitenschutznetzen (vertikal). Beide Netztypen unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben und Normen, die ihre Sicherheit und Wirksamkeit gewährleisten.
Auffangnetze: Schutz bei Stürzen aus der Höhe
Auffangnetze werden horizontal angebracht und dienen dazu, Personen und Gegenstände aufzufangen, die von höheren Ebenen abstürzen. Sie sind besonders auf Baustellen, in Industrieanlagen und bei Arbeiten an Brücken oder Dächern unverzichtbar. Sie dienen der Absturzsicherung bei Hochhäusern und Industrieanlagen, zum Schutz bei temporären Arbeiten wie Renovierungen oder Sanierungen, oder auch bei Arbeiten an Dachkonstruktionen und Brücken.
Auffangnetze müssen den Anforderungen der DIN EN 1263-1 entsprechen, die sicherheitstechnische Vorgaben zur Energieaufnahme, Maschenweite und Materialfestigkeit festlegt.
Brandschutz ist ein Muss!
Ein besonders wichtiger Aspekt bei Schutznetzen ist der Brandschutz. Auf Baustellen und in Industrieanlagen, wo häufig mit Schweißgeräten oder anderen Wärmequellen gearbeitet wird, sind schwer entflammbare Materialien Pflicht.
Die Schutznetze von Geyer erfüllen die Anforderungen der Brandschutzklasse B1 nach DIN 4102, was bedeutet, dass sie schwer entflammbar sind. Dies gewährleistet nicht nur die Sicherheit der Arbeiter, sondern schützt auch die Baustelle und die Umgebung vor möglichen Bränden.
Seitenschutznetze: Schutz vor Sturz über die Brüstung
Seitenschutznetze werden vertikal an Gerüsten, Fassaden oder Dachrändern montiert, um Abstürze von Personen oder herabfallendes Material zu verhindern. Sie sind besonders wichtig, um Baustellenbereiche abzusichern und die Sicherheit von Arbeitern und Passanten zu gewährleisten.
Normen für Seitenschutznetze
Die gesetzlichen Anforderungen für Seitenschutznetze werden ebenfalls durch die DIN EN 1263-1 geregelt. Darüber hinaus unterliegen sie den Sicherheitsrichtlinien der Bau-Berufsgenossenschaft (Bau-BG). Seitenschutznetze von Geyer besitzen eine GS-Prüfbescheinigung und erfüllen höchste Sicherheitsstandards.