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Normen für Schutznetze

Normen für
Schutznetze

rechtliche Vorschriften,
an die wir uns halten

Eine detaillierte Übersicht der gesetzlichen Anforderungen und Normen für die verschiedenen Arten von Schutznetzen.

Zu den normen

Rechtliche Vorschriften für Schutznetze: Übersicht der Normen

Die Auswahl und der Einsatz von Schutznetzen sind essenziell, um Menschen, Tiere und Objekte zu schützen. Doch welche Netzart verwendet werden darf, hängt oft von den spezifischen Anforderungen der Genehmigungsbehörde ab. Diese entscheidet, welche Normen, Sicherheitsstandards und Vorschriften eingehalten werden müssen, um maximale Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten.

Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht der gesetzlichen Anforderungen und Normen für die verschiedenen Arten von Schutznetzen.

Allgemeine Vorschriften
für Schutznetze

  • DIN EN 1263-1
    Diese Norm legt die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für Schutznetze fest. Sie gilt für alle Netze, die als Schutz vor Abstürzen oder herabfallenden Gegenständen eingesetzt werden. Wesentliche Kriterien sind:
    • Energieaufnahmefähigkeit (Netzklasse, z. B. A1 oder A2).
    • Materialfestigkeit.
    • Maschenweite.
  • DIN EN 1263-2
    Regelt die Montage, Befestigung und Überlappung von Schutznetzen, um deren Wirksamkeit zu gewährleisten. Besonders wichtig für Auffangnetze und Seitenschutznetze.
  • DGUV Vorschriften
    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt branchenspezifische Vorschriften heraus, die den sicheren Einsatz und die Wartung von Schutzsystemen regeln.
  • Brandschutz
    Netze müssen in bestimmten Einsatzbereichen der Brandschutzklasse B1 nach DIN 4102 entsprechen. Diese Klassifizierung ist besonders relevant in Bereichen mit erhöhtem Brandrisiko, z. B. in Industrieanlagen, Baustellen oder öffentlichen Einrichtungen.

Vorschriften
für Auffangnetze (horizontal)

  • DIN EN 1263-1 und 1263-2
    Auffangnetze müssen eine ausreichende Energieaufnahmefähigkeit (z. B. Netzklasse A1 mit ca. 6,1 kJ) und eine Maschenweite von maximal 60 mm aufweisen.
  • DGUV Regel 101-011
    Diese Regel definiert die Sicherheitsanforderungen für Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen und schreibt den Einsatz von Auffangnetzen vor, wenn die Absturzhöhe 2,0 Meter oder mehr beträgt.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
    Schreibt vor, dass Arbeitsplätze so gesichert sein müssen, dass Absturzgefahren minimiert werden.

Vorschriften
Seitenschutznetze (vertikal)

  • DIN EN 1263-1
    Seitenschutznetze müssen ebenfalls den Anforderungen der Netzklasse (z. B. A2 mit ca. 4,4 kJ Energieaufnahme) entsprechen.
  • Bauordnung der Länder
    In Bauordnungen wird geregelt, dass Gerüste und Arbeitsplattformen mit geeigneten Absturzsicherungen ausgestattet sein müssen.
  • DGUV Regel 112-198
    Diese Vorschrift beschreibt die Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA) und die Ergänzung durch Seitenschutzsysteme wie Netze.

Vorschriften Schutznetze
für Fassaden- und Dachsicherung

  • DIN EN 1263-1 und 1263-2
    Relevant für die Sicherung von Gebäudefassaden oder Dacharbeiten, insbesondere bei Renovierungen oder Neubauten.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter durch geeignete Schutzmaßnahmen wie Schutznetze vor Absturz oder herabfallenden Gegenständen zu schützen.
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
    Ergänzen die Anforderungen an Schutzmaßnahmen auf Baustellen.

Vorschriften Regalsicherung
in Industrieanlagen

  • DIN EN 15635
    Regelt die Sicherheit von Lagereinrichtungen und schreibt regelmäßige Inspektionen sowie geeignete Schutzmaßnahmen wie Netze vor.
  • DGUV Regel 108-007
    Definiert Sicherheitsanforderungen für Lagereinrichtungen, einschließlich der Sicherung von Regalsystemen durch Schutznetze.

Vorschriften
Volierensicherung und Teichsicherung

  • Tierwohl und Naturschutzgesetze
    In Deutschland regeln das Tierschutzgesetz (TierSchG) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) den artgerechten Schutz von Tieren. Schutznetze für Volieren oder Teiche dürfen Tiere nicht gefährden oder in ihrer natürlichen Bewegung beeinträchtigen.
  • Umweltschutz
    Netze müssen aus umweltfreundlichen, recycelbaren Materialien bestehen, um den ökologischen Fußabdruck zu minimieren.

Vorschriften
für Überwurfsicherungen

  • DIN EN 1263-1 und 1263-2
    Auch bei Überwurfsicherungen gelten diese Normen als Grundlage für die Materialfestigkeit und Befestigung.
  • Brandschutzklasse B1
    Überwurfsicherungen müssen schwer entflammbar sein, insbesondere in Bereichen mit hohem Personenaufkommen.
  • Sicherheitsrichtlinien der Länder
    Justizvollzugsanstalten und psychiatrische Einrichtungen unterliegen spezifischen Sicherheitsrichtlinien, die den Einsatz von Überwurfsicherungen regeln.

Sicherheit durch Normen
und Expertise

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen ist essenziell, um den Einsatz von Schutznetzen in unterschiedlichsten Bereichen sicher und effizient zu gestalten. Von Auffangnetzen über Regalsicherung bis hin zu Überwurfsicherungen – die Auswahl des passenden Netzes muss sorgfältig getroffen werden und den Vorgaben der Genehmigungsbehörde entsprechen.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz – wir beraten Sie gern und sorgen dafür, dass Ihre Schutznetze höchsten Sicherheitsanforderungen gerecht werden. Kontaktieren Sie uns noch heute!

    Wir rufen Sie zurück. Sehr gerne!







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